Kinder- und Jugendschutz – Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Informationen der Adventjugend (AJ) der Berlin-Mitteldeutschen-Vereinigung BMV

Das Bundeskinderschutzgesetz schreibt die Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten (ISK) für Jugendverbände verbindlich fest. Daher sind auch alle Kinder-, Pfadfinder-, Jugend- und sonstige Gruppen unserer Adventjugend (und zwar jede Gruppe einzeln!) verpflichtet, ein solches Konzept zu erstellen, zumal diese sukzessive auch von Jugendämtern abgefragt werden.

Falls also noch nicht geschehen, setzt dies bitte DRINGLICHST bis Ende des Jahres 2025 um.
Maßgeblich gehören folgende Punkte dazu:

Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt

Alle Mitglieder der Gemeindeleitung/des Gemeinderats und alle Ehrenamtlichen, die in ihrer Arbeit in irgendeiner Art mit Kindern und Jugendlichen tätig sind müssen vor Beginn der Tätigkeit den Verhaltenskodex unterschreiben!

Die Unterschrift muss im Rhythmus der Gemeindewahlen oder der Wahlen im Bereich der Adventjugendgruppen erneuert werden. Eine Wahl zu entsprechenden Gemeinde- oder Gruppenämtern kann nur mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex erfolgen. Das bedeutet

Wer nicht bereit ist, den Kodex zu unterschreiben, ist für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Adventjugend und in unseren Adventgemeinden nicht zugelassen und darf in diesem Bereich fortan keine Tätigkeit mehr ausführen.

Erweitertes Führungszeugnis (eFZ)

Die Vorlage eines eFZ gilt für

  • Leitende und Mitarbeitende der Adventjugendgruppen, die sich nicht (nur) im Rahmen des Gottesdienstes treffen. Das betrifft in der Regel die Pfadfinder- und Jugendgruppen.
  • Ehrenamtliche Mitarbeitende im Bereich des Religionsunterrichtes
  • Ehrenamtliche Mitarbeitende bei Maßnahmen, die auch mit Übernachtung zu tun haben.

Für alle gilt, dass das eFZ nach ca. 4 Jahren neu vorgelegt werden muss. Das eFZ kann durch ein Formular, das von der Adventjugend BMV auf Anfrage ausgestellt wird, kostenfrei im Amt beantragt werden. Schreibt hierfür eine kurze E-Mail an steffi.hauptvogel@adventisten.de mit folgenden Daten:

Name und Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Tätigkeit innerhalb der Gruppe

Anschließend nimmt vor Ort ein/e PastorIn oder Jugend- bzw. GemeindereferentIn zur Prüfung Einsicht und meldet dies an die Adventjugend der BMV. Das eFZ muss also nicht abgegeben werden. Nähere Infos bei Fragen findet ihr hier: https://t1p.de/l8e1a.

Risikoanalyse

Eine Analyse muss für jede Kinder-, Pfadfinder-, Jugend- und sonstige Gruppe einzeln durchgeführt werden. Eine Risikoanalyse ist vergleichbar mit einer sorgfältigen Bestandsaufnahme. Sie untersucht und beschreibt, ob in einer Gemeinde oder Gruppe Schwachstellen bestehen, die sexuelle Gewalt ermöglichen oder sogar begünstigen und gibt Hilfestellung für Maßnahmen zur Verbesserung dieser Punkte.

Die AJ Deutschland hat zur Erleichterung und Unterstützung eine Website erstellt, welche mittels eines Fragenkatalogs eine für jede Gruppe individuelle Risikoanalyse durchführt: https://schutzkonzept-adventisten.de/.

Anmerkungen zum Verständnis

Dass die Umsetzung gewisser Anforderungen wie z.B. das 4-Augen-Prinzip oder die Thematik um Betreuung und Geschlecht der Kinder sowie BetreuerInnen an manchen Punkten gerade für kleinere Gemeinden aufgrund der (nicht) vorhandenen HelferInnen schlicht und einfach nicht möglich ist, ist nur zu verständlich.

Hier prallen Ideal und Realität aufeinander. Die Tatsachte, dass es nicht immer möglich ist, ist nachvollziehbar. Auch juristisch ist an der Stelle nichts zu befürchten. Denn in erster Linie geht es um Vorsorge und Sensibilisierung: Selbst dann oder gerade wenn einem klar ist, dass man aus gewissen Gründen gar nicht alle Empfehlungen und Maßgaben umsetzen kann, ist es wichtig, sich mit dem Thema bewusst auseinanderzusetzen und einander im Team darauf hinzuweisen. Sich dessen bewusst zu sein und in den Situationen sensibel zu handeln ist so wertvoll, weil dadurch die so wichtigen Schutzräume für unsere Kinder entstehen und gestärkt werden. Dies ist unserer Meinung nach auch das eigentliche Hauptziel des gesamten ISK: Es wird zwar vom Jugendamt gefordert, doch der eigentliche Mehrwert ist die bewusste Auseinandersetzung unserer MitarbeiterInnen mit dem Thema und die Tatsache, dass dadurch die Schutzräume gestärkt werden – und nebenbei auch unsere eigenen Kompetenzen. Und das ist viel wertvoller als das ISK selbst!

In diesem Sinne hoffen wir, dass nochmal deutlich wird, dass wir euch als unsere wertvollen MitarbeiterInnen in den Gemeinden damit nicht frustrieren, ersticken und überlasten wollen, sondern viel mehr helfen und unterstützen. Und in dem Sinne auch vielen Dank euch, dass ihr dieses Anliegen mittragt und unterstützt!

Wir planen mit Blick auf das Thema „Kinder- und Jugendschutz“ derzeit Schulungen mit professionellen ReferentInnen, durch welche das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven nochmal genauer unter die Lupe genommen wird und auch offene Fragen geklärt werden können. Die Termine dazu werden noch bekannt gegeben.